Wie verläuft eine Sprachtherapie?
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Voraussetzung hierfür ist, sowohl bei gesetzlicher als auch privater Krankenkassenversicherung, dass der behandelnde Haus- oder Kinderarzt eine entsprechende Erstverordnung mit Hördiagnostik über 10 Therapiestunden ausstellt.
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In der ersten Stunde findet mit den Eltern ein Erstgespräch statt, bei der ein Fragebogen zur Anamnese ausgefüllt wird.
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Ferner findet eine Eingangsdiagnostik statt, bei der die sprachlichen Fähigkeiten überprüft werden. Die durch den Arzt gestellte Diagnose wird somit möglicherweise spezifiziert.
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Der sich hieraus ergebende Befund bildet die Grundlage für die Therapie, wobei die genauen Therapieziele festgelegt werden.
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Nach einer Therapieeinheit von 10 Stunden wird dem behandelnden Arzt ein Bericht zugesandt, der im Gespräch mit dem Patienten/den Eltern über die weiteren Maßnahmen bzw. die Fortsetzung der Therapie entscheidet.
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Innerhalb der Sprachtherapie kommt es zu einer gezielten sprachlichen Förderung, wobei der Mensch/das Kind ganzheitlich gesehen wird und sich Therapeut und Patient auf einer Ebene begegnen.
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Zum Abschluss der Therapie findet eine Ausgangsdiagnostik mit Gespräch statt, wobei geklärt wird, ob die sprachliche Symptomatik reduziert oder behoben und das Therapieziel erreicht werden konnte.